Lexikon -Reisekosten zu ausländischem Gericht
Die Reisekosten werden ebenfalls übernommen, wenn der Versicherungsnehmer zur Vermeidung von Rechtsnachteilen an Ort und Stelle sein muss.
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Die Reisekosten werden ebenfalls übernommen, wenn der Versicherungsnehmer zur Vermeidung von Rechtsnachteilen an Ort und Stelle sein muss.